Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wasserwelten
§ 1 Geltungsbereich
Leistungen von Wasserwelten liegen ausschließlich nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen von Kunden bzw. Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
§ 2 Kursangebote und Vertragsschluss, keine Rückerstattung der Kursgebühr, kein Anspruch auf Nachholung eines Kurstermins
I. Das Kursangebot von Wasserwelten besteht aus Gruppenkursen und Dauerangeboten (Mitgliedschaften mit Laufzeiten von drei, sechs oder zwölf Monaten).
II. Die auf der Website www.wasserwelten.net und auf anderen Werbe- und Geschäftsmaterialien beschriebenen Kurs- und Leistungsangebote von Wasserwelten stellen keine verbindlichen Angebote seitens Wasserwelten dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.
III. Der Teilnehmer kann dieses Angebot unter dem Punkt „Buchen“ über die Website www.wasserwelten.net abgeben. Der Teilnehmer gibt hierbei ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das gewünschte Kursangebot ab. Darüber hinaus kann der Teilnehmer das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber Wasserwelten abgeben. Bei einer telefonischen oder elektronischen (E-Mail) Anmeldung kommt der Vertrag durch das Versenden der Auftragsbestätigung zu Stande.
IV. Wasserwelten kann das Angebot innerhalb von fünf Tagen schriftlich oder in Textform (E-Mail oder Telefax) durch eine Auftragsbestätigung gegenüber dem Teilnehmer annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Zugang beim Teilnehmer maßgeblich ist.
V. Der Vertragsschluss zu einem Gruppenkurs betrifft ausschließlich den konkret gebuchten Kurs samt vorgegebenem Kurszeitraum. Für nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten besteht kein Anspruch auf Nachholung und kein Anspruch auf anteiliger Erstattung der Kursgebühr.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
I. Die von Wasserwelten ausgewiesenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige zusätzlich anfallende Kosten werden in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt.
II. Das Entgelt für Gruppenkurse ist spätestens bis 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Soweit bei Beginn eines Kurses das Entgelt noch nicht bezahlt worden ist, behält sich Wasserwelten vor, von der Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) Gebrauch zu machen und den Teilnehmer nicht am gebuchten Kurs teilnehmen zu lassen.
III. Das Entgelt für Dauerkurse ist vollständig im Voraus (monatlich) gemäß Vereinbarung fällig.
§ 4 Leistungserbringung
I. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Der Ausfall einer Kurseinheit eines Dauerangebots wegen eines gesetzlichen Feiertags führt nicht zu einer Ermäßigung des Kurspreises.
II. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten Trainer durchgeführt wird. Dies gilt selbst dann, wenn ein Kurs zuvor mit einem bestimmten Trainer angepriesen wurde.
III. Kann eine Kurseinheit nicht stattfinden (z.B. wegen kurzfristiger Erkrankung eines Trainers und mangels verfügbarer Vertretung), wird Wasserwelten unverzüglich Kontakt zu den Teilnehmern aufnehmen. Für die ausgefallene Kurseinheit wird ein Nachholtermin angeboten. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Kann ein Teilnehmer an dem Nachholtermin nicht teilnehmen, ist eine teilweise Erstattung des Entgelts nicht möglich.
Kann kein Nachholtermin angeboten werden, so wird den Teilnehmern die Nachholmöglichkeit in einem vergleichbaren Kurs angeboten.
§ 5 Kündigung durch Wasserwelten
I. Wasserwelten behält sich vor, einen Gruppenkurs vor Beginn zu kündigen, wenn sich weniger als 5 Teilnehmer für diesen Gruppenkurs angemeldet haben. Bereits entrichtete Entgelte werden zurückerstattet.
II. Wasserwelten kann ferner den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- wenn durch einen Teilnehmer der Kurs- und Badebetrieb massiv und nachhaltig gestört wird und der Teilnehmer trotz (auch mündlicher) Abmahnung sein störendes Verhalten beibehält.
- wenn ein Teilnehmer eines Dauerangebots mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug ist.
§ 6 Kündigung von Dauerangeboten (Mitgliedschaften)
I. Ein Dauerangebot verlängert sich nach Ablauf einer vereinbarten Vertragslaufzeit um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag formgerecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit.
§ 7 Form einer Kündigung
Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.
§ 8 Haftung von Wasserwelten
Wasserwelten haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und bei gesetzlich unabdingbaren Haftungsbestimmungen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Wasserwelten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Wasserwelten gelten.
Haftung und Aufsichtspflicht bei Kinderkursen
Eltern/ Sorgeberechtigte sind verpflichtet, ihr Kind persönlich am Treffpunkt in die Obhut der Trainer*innen zu übergeben und nach Kursende wieder entgegenzunehmen.
Aufsichtspflicht Kursbeginn
Die Aufsichtspflicht der Trainer*innen über die Teilnehmer beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt der Übergabe am Treffpunkt. Sonderregelungen für Kinder ab 8 Jahren: Die Eltern/ Sorgeberechtigten können durch eine schriftliche Einverständniserklärung ihren Kindern erlauben, allein zum Kurs ins Bad zu kommen. In diesem Falle beginnt die Aufsichtspflicht der Trainer*innen sobald sich das Kind zu Kursbeginn beim Trainer/der Trainerin vorgestellt hat.
Aufsichtspflicht Kursende
Die Aufsichtspflicht der Trainer*innen über die Teilnehmer endet in der Regel ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Kinder an die Eltern/ Sorgeberechtigten nach Kursende am Treffpunkt. Sonderregelungen für Kinder ab 8 Jahren: Die Eltern/ Sorgeberechtigten können schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass die Aufsichtspflicht der Trainer*in für ihr Kind mit Kursende endet. Das Kursende wird durch die Trainer*innen eindeutig über ein Abschiedsritual angezeigt.
Holen die Eltern/ Sorgeberechtigten das Kind nicht rechtzeitig nach Ende des Schwimmkurses ab, verletzten sie zwar ihre vertraglichen Pflichten, die Trainer*innen werden aber die Aufsichtspflicht beibehalten.
Das Kind wird wieder mit ins Bad genommen und wartet am Beckenrand, bis die Eltern/ Sorgeberechtigten das Kind persönlich abgeholt haben. Bei mehrmaligem Vorkommen behalten wir uns vor, die verlängerte Aufsichtspflicht in Rechnung zu stellen.
§ 9 Gesundheitliche Eignung
Dem Teilnehmer obliegt es, sich während des gesamten Leistungszeitraums seiner gesundheitlichen Eignung im Hinblick auf die einzelnen Kursangebote zu vergewissern. Etwaige gesundheitliche Bedenken ist Wasserwelten unverzüglich, jedenfalls aber vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit mitzuteilen. Soweit es sich bei den Teilnehmern um Minderjährige handelt, trifft die vorgenannte Obliegenheit deren gesetzlichen Vertreter.
§ 10 Widerrufsmöglichkeiten für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben ergänzend zum Rücktrittsrecht nach Ziffer 11 dieser Bedingungen ein Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Aquasport Wasserwelten H.B. GmbH,
Herrn Henry Brauer
Carl-Benz-Straße 24-26, 68723 Schwetzingen,
E-Mail: info@wasserwelten.net
Tel. Nr. 06202-5799770
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 11 Hinweis auf Datenverarbeitung
Wasserwelten erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Teilnehmers und ggf. dessen Sorgeberechtigten (z.B. Name, Anschrift, Kontaktinformationen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Bankdaten bei Dauerangeboten). Wasserwelten beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Telemediengesetzes (TMG). Wasserwelten wird Bestands- und Nutzungsdaten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist.
Wir nutzen die gespeicherte E-Mail-Adresse um regelmäßig per Rundmail oder Newsletter zu informieren. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand von relevanten Kurs-Informationen (Rundmail) und Ankündigung von Folgekursen, Angeboten oder Aktionen per Newsletter. Als Newsletter-Software wird ein externer Dienstleister „Sendinblue GmbH (Brevo) verwendet. Sendinblue ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, der nach den Anforderungen des BDSG und der DS-GVO ausgewählt wurde. Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.sendinblue.com/newsletter-software/
§ 12 Gültigkeit AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 15.10.2021 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wasserwelten ihre Gültigkeit.